ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Von Frauen Feiern Frieden 2026


1. Veranstaltungsbuchung


Anmeldung:
Bitte melde dich online über unsere Website über das für dich vorbereitete Anmeldeformular an. Deine Anmeldung wird nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mit Zugang deiner Überweisung bist du verbindlich angemeldet. Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, bleibt die Buchung unbestätigt. Du erhälst von uns eine verbindliche Anmeldebestätigung sowie Informationen zum Seminarort. Kann deine Anmeldung wegen Überschreitung der Teilnehmerzahl keine Berücksichtigung finden, erhälst du hierüber unverzüglich Mitteilung und wirst in die Warteliste aufgenommen, wenn du das wünschst.
Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars werden diese AGB anerkannt.


Vertrag:
Der Vertrag kommt mit der Überweisung an das Vereinskonto von Erwachte Weiblichkeit e. V. zustande.


Warteliste:
Ist die Veranstaltung bereits ausgebucht, setzen wir dich mit deiner Einwilligung auf die Warteliste. Wenn ein Platz für dich frei werden sollte, werden wir dich umgehend darüber informieren.


2. Rückerstattung bei Absage


Absage der Veranstaltung durch Frauen Feiern Frieden:
Durch die Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Bei ungenügender Beteiligung oder bei Hindernissen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, behalten wir uns vor, die Veranstaltung bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Anmeldegebühr in vollem Umfang zurück erstattet. Darüber hinausgehende Rechtsansprüche bestehen nicht.


Rücktritt der Teilnehmenden:
Die Teilnehmende kann von der Veranstaltung zurücktreten. Dies muss in Textform per Mail erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Das bereits bezahlte Entgelt wird bei rechtzeitiger Abmeldung unter Abzug der Stornokosten von 80 Euro zurückerstattet.

Rücktritt bis 12 Wochen vor Veranstaltung: Stornokosten 80 €
Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltung: Stornokosten 50 % des Veranstaltungspreises
Rücktritt ab 2 Wochen vor Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: Stornokosten 100 % des Veranstaltungspreises


Nachrücken von Warteliste:
Wenn von der Warteliste Frauen nachrücken, entstehen keine Verwaltungskosten.


3. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.



Stand: 01/2026

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